Rechtsgebiete und Schwerpunkt der Rechtsanwältin Anna Freyberger

§ Arbeitsrecht


THEMENBEREICHE

  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Arbeitsbescheinigungen nach § 312 SGB III
  • Arbeitszeugnisse (Entwurf)
  • Ausbildungsverhältnisse
  • Ausschlussfristen (tarifliche und individualvertraglich)
  • Befristung und Verlängerung von Arbeitsverträgen
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Betriebsänderungen und Mitbestimmungsrechte
  • Betriebsrat
  • Betriebsübergang
  • Betriebsvereinbarung
  • Betriebsverfassung
  • Dienstwagen
  • Elternzeit
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Urlaub und an Feiertagen
  • Flexibilisierung der Arbeitszeit
  • Freistellung
  • Karenzentschädigung
  • Kündigung 
  • Kündigungsschutz
  • Mehrarbeit und Überstunden
  • Mutterschutz
  • Personalabbau
  • KfZ-Überlassung
  • Provisionen
  • Ruhepausen
  • Ruhezeit
  • Schwerbehindertenrecht
  • Sondervergütung
  • Teilzeitverlangen des Arbeitnehmers
  • Überstunden
  • Urlaub
  • Urlaubsgeld
  • Versetzung
  • Weihnachtsgeld
  • Wettbewerbsverbote
  • Zielvereinbarungen

Gerne berate und vertrete ich als spezialisierte Rechtsanwältin auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Sie als Unternehmen, als Führungskraft oder als Arbeitnehmer,  im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht, in den Rechtsbereichen der Arbeitsförderung und -sicherung, sowie des Dienstvertragsrechts.

Ziel meiner Rechtsberatung und -vertretung besteht darin, die Problemstellungen meines Mandanten einer umfassenden, zielbewussten und praxisnahen Lösung zuzuführen.

BEISPIELE ERLÄUTERT

Abschluss und inhaltliche Gestaltung von Arbeitsverträgen
Die Gestaltung des Arbeitsvertrages ist wesentlich um Nachteile aus beiderseitiger Perspektive zu vermeiden. Hierzu ist die Überprüfung Ihres Arbeitsvertrages hinsichtlich Form und Inhalt unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des BAG zentraler Gegenstand. Bei Bedarf erfolgt eine Gestaltung und rechtliche Optimierung Ihres Arbeitsvertrages, auch hinsichtlich der Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsvertrages.

 

Das bestehende Arbeitsverhältnis
Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses kommt nicht selten der Bedarf einer einseitigen Änderungsmöglichkeit von Vertragsbedingungen durch den Arbeitgeber auf.
Ich berate Sie auch hinsichtlich einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Ob, Persönlichkeitsschutz, Mobbing, Haftungsfälle, auch in diesen Bereichen erhalten Sie rechtliche Beratung.
Steht eine verhaltensbedingte Pflichtverletzung des Arbeitnehmers im Raum so sind Abmahnungen des Arbeitgebers auf Ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Mein Beratungsfeld umfasst neben der eventuellen (Teil-)Arbeitszeitgestaltung nach TzBfG auch die Elternzeit und Mutterschutz nach BEEG.

 

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Ob eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Zeitablauf erfolgen soll oder erfolgt ist, gerne berate und vertrete ich Sie bei der Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, sowie bei Kündigungs- und Kündigungsschutzprozessen.
Dabei sind insbesondere die Auswirkungen der Beendigung auf die bestehenden Ansprüche wie Urlaub, Arbeitszeugnis, Gehalt ebenso nicht zu vergessen wie die sozialversicherungsrechtlichen Folgen bei dem Bezug Arbeitslosengeld I.
Auch in weiteren Bereichen des Arbeitsrechts, stehe ich Ihnen bei rechtlichen Fragen zur Verfügung.


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